Category Archives: JDAV Bocholt Newsletter

Kraftraum sammelt Spenden für Ukraine

Der Kraftraum Bocholt und Ninja Spirit Rhede veranstalten am 05.03.2022 eine Spendenaktion für Flüchtlinge aus der Ukraine.

Der Mindest-Eintrittspreis liegt bei 10 Euro, es kann aber gerne mehr gezahlt werden. Alle Eintritte werden an diesem Tag an die Flüchtlingshilfe gespendet.

Damit sich das ganze auch für uns Kletterer lohnt werden die Öffnungszeiten auf 10:00 – 24:00 Uhr verlängert. Außerdem wird es warme Speisen und heiße Getränke geben.

Weiter Informationen findet ihr beim Instragram Post vom Kraftraum.

Technischer Fehler + MV2022

Hallo,

leider gab es technische Probleme weshalb sämtliche Anmeldungen für die Mitgliedervollversammlung verloren gegangen sind. Daher möchte ich euch alle bitten, die sich bereits angemeldet haben sich erneut per Mail an mv2022@dav-bocholt.de zu wenden.

Alle, die sich bis jetzt noch nicht gemeldet haben, sich aber noch anmelden wollen, bitte ich ebenfalls sich per Mail an mv2022@dav-bocholt.de anzumelden.

Sollte es noch weitere Fragen geben, könnt ihr euch gerne bei Gerd (gerd.rauer@dav-bocholt.de), Rainer (rainer.ostendorf@dav-bocholt.de) oder mir (marvin.juette@dav-bocholt.de) melden.

Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und wünschen euch noch eine schöne Woche!

Neue Corona Regeln für den Vereinssport

Mit der am 28.12.2021 in Kraft gesetzten Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt flächendeckend die Anwendung der 2G/ 2G+ Regel bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen. Details zur Umsetzung in der Sektion sind im Informationsschreiben des Vorstandes nachzulesen.

Neuregelungen beim Klettern

Hallo Kletterer,

aufgrund der neuen NRW Coronaschutzverordnung passen wir unsere bisherigen Regeln zum Klettern an.

Ab sofort gilt folgendes:

  • Es muss unsererseits keine Kontaktnachverfolgung mehr erfolgen, entsprechend entfällt die verpflichtende Anmeldung und Reservierung einer Kletterzeit
  • Für das Klettern Indoor (Euregiohalle) gelten folgende Regeln:
    • Klettern darf, wer nachweislich vollständig Geimpft oder Genesen ist, oder einen negativen Test vorlegt, der nicht älter als 48h sein darf. (3G Regelung)
    • SchülerInnen gelten aufgrund der regelmäßigen Testung in der Schule als negativ getestet, bei SchülerInnen ab 16 muss der Nachweis durch eine Bescheinigung der Schule oder Schülerausweis erfolgen
    • Noch nicht schulpflichtige Kinder gelten als negativ getestet.
    • Innerhalb des Gebäudes besteht Maskenpflicht, die Maske darf beim Klettern abgenommen werden.
    • Die Halle darf erst betreten werden, wenn vorherige Nutzer die Halle verlassen haben.
  • Für den Außenbereich gelten bei unseren typischen Nutzerzahlen keine weiteren Einschränkungen, wir möchten euch aber bitten auch hier weiterhin mit „gesundem Menschenverstand“ zu agieren und auf Hygiene und Abstand zu achten.

Wichtiger Hinweis: Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Immunisierungsnachweise bzw. Tests zu kontrollieren. Wir bitten euch daher, bei Beginn des Trainings die entsprechenden Nachweise unaufgefordert bei den zuständigen Trainern vorzulegen!

Lockerungen im Trainingsbetrieb

Liebe Kletterer,

gestern hat der erweiterte Vorstand im Rahmen der Vorstandssitzung über die Nutzung der Vereinsanlagen unter den nun gelockerten Corona-Bedingungen beraten.

Folgendes wurde festgelegt:

  • Unsere Aussenkletteranlagen werden aufgrund der verfügbaren Routenanzahl und des Platzangebots auf max. 14 gleichzeitig anwesende Teilnehmer >14 J. zuzüglich 2 betreuende Trainer begrenzt.
  • Kinder unter 14 J sind von der Begrenzung ausgenommen
  • Da wir weiterhin zur Nachverfolgung der Teilnehmer verpflichtet sind, ist eine Buchung über das bekannte Online-Buchungssystem erforderlich.

Die aktualisierten Regeln hier als PDF

Wir starten mit dem Training morgen, Sonntag 10:00h – 12:00h. UPDATE 30.5.: Die weiteren Kletterzeiten sind hier nachzulesen

Wir freuen uns sehr, damit einen Schritt in Richtung „Normalbetrieb“ machen zu können und wünschen allen Aktiven viel Spass beim Klettern!

Änderung der Nutzungsbedingungen unserer Kletteranlagen

Aufgrund der neu in Kraft getretenen Corona-Notbremse ist ab sofort nur noch das Klettern mit dem eigenen Hausstand oder alleine mit einer einzelnen Personen eines fremden Haushaltes erlaubt. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 14 Jahren. Alle zuletzt beschlossenen Regelungen bleiben bis auf diese Änderung weiterhin in Kraft.

Liebe Grüße und bleibt gesund
Euer Vorstand

Anpassung der Nutzungsregeln für die Außenkletteranlagen

Hallo Kletterer,

mit Wirkung von morgen, Montag, dem 29.3.2021 tritt die aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie die Allgemeinverfügung des Kreis Borken in Kraft. Daher mussten auch wir kurzfristig die Nutzungsbedingungen für unsere Aussenkletteranlage entsprechend anpassen: Ab morgen ist die Nutzung der Kletteranlagen nur noch für die Mitglieder eines Hausstands und zusätzlich max. eine haushaltsfremde Person erlaubt. (Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.)

Weitere Infos bezüglich der Änderungen gibt es beim Kreis Borken und beim Land NRW

Viele Grüße

Rainer

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