Erste Lockerung beim Vereinssport

Die ab dem 08. März gültige Coronaschutzverordnung erlaubt erste Ausnahmen bei dem grundsätzlichem Verbot der Nutzung von öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien. Der Vorstand hat diese ausgewertet und in die anhängenden Regeln für die Nutzung unserer Vereinsanlagen umgesetzt. Anders als im letzten Sommer ist die Buchung der Kletteranlage an der Werther Str, der Kletterwand am Vereinsheim und der Boulderhütte ab dem 08. März 2021 getrennt möglich, wobei jeweils nur eine Person diese für eine Gruppe gemäß den geltenden Kontaktregeln buchen kann und damit die Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen übernimmt.

Eine Zusammenfassung der Regelungen ist hier einzusehen. Nähere Informationen sind bei den Reservierungstools hinterlegt.

Bei Fragen wendet Euch bitte an eure bekannten Trainer oder an den Vorstand.