Neue Corona Regeln für den Vereinssport

Mit der am 28.12.2021 in Kraft gesetzten Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt flächendeckend die Anwendung der 2G/ 2G+ Regel bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen. Details zur Umsetzung in der Sektion sind im Informationsschreiben des Vorstandes nachzulesen.