Anpassung der Nutzungsregeln für die Außenkletteranlagen

Hallo Kletterer,

mit Wirkung von morgen, Montag, dem 29.3.2021 tritt die aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie die Allgemeinverfügung des Kreis Borken in Kraft. Daher mussten auch wir kurzfristig die Nutzungsbedingungen für unsere Aussenkletteranlage entsprechend anpassen: Ab morgen ist die Nutzung der Kletteranlagen nur noch für die Mitglieder eines Hausstands und zusätzlich max. eine haushaltsfremde Person erlaubt. (Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.)

Weitere Infos bezüglich der Änderungen gibt es beim Kreis Borken und beim Land NRW

Viele Grüße

Rainer