Vereinsaktivitäten

Mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 16. April 2020 in der bereinigten Fassung vom 17. April (CoronaSchVO) hat das Land NRW weiterhin alle Vereinszusammenkünfte und die Nutzung von Sportanlagen jeglicher Art untersagt. Somit kann auch unsere Sektionen noch nicht mit der Wiederaufnahme unseres Sektionprogramms beginnen. Der DAV arbeitet jedoch auf Bundesebene daran dass wir in absehbarer Zukunft wieder unter verantwortbaren Bedingungen und bei Einhaltung notwendiger Schutzmaßnahmen unseren Bergsport ausüben können – im wohnortnahen Umfeld, an und in unseren Kletterhallen und schließlich auch wieder in den Bergen. Der Weg dorthin wird durch die Bundesgeschäftsstelle aktiv mitgestaltet. Innerhalb des Sektionsvorstandes diskutieren wir ebenfalls über Möglichkeiten für ein eingeschränktes Vereinsprogramm sobald die gesetzlichen Regelungen und die Gesundheitslage dieses wieder ermöglichen. Zu beachten sind auch die noch andauernden Reisebeschränkungen in die Alpenländer, die voraussichtlich noch bis in den Sommer andauern und sich auf unser Tourenprogramm auswirken werden. Bis dahin können wir nur um Geduld bitten und unseren Mitgliedern eine gesunde Zeit wünschen.