Änderung der Nutzungsbedingungen unserer Kletteranlagen
Aufgrund der neu in Kraft getretenen Corona-Notbremse ist ab sofort nur noch das Klettern mit dem eigenen Hausstand oder alleine mit einer einzelnen Personen eines fremden Haushaltes erlaubt. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 14 Jahren. Alle zuletzt beschlossenen Regelungen bleiben bis auf diese Änderung weiterhin in Kraft.
Liebe Grüße und bleibt gesund
Euer Vorstand