Sperrung der Vereinsanlagen

Mit Erlass vom 15. März hat die Landesregierung NRW jegliche Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020 untersagt. Dies gilt für alle Anlagen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen.
Damit sind auch die Vereinsanlagen der Sektion bis auf Weiteres für die Nutzung gesperrt.