Ergänzende Erläuterungen zur Satzungsänderung
Ergänzende Erläuterungen zum Punkt 7 Satzung in der Einladung zur DAV-Jahreshauptversammlung, Seite 48, Kompass 88 /2025 sowie Synopse/Änderungen S. 49-55
- Mit der Jahreshauptversammlung 2023 wurde die aktuelle Fassung der Satzung des DAV-Bocholt verabschiedet. Eine Genehmigung durch den DAV-Hauptverband München wurde erteilt
- Eine Genehmigung durch das Vereinsgerichtes wurde auf Vorschlag des Notars nicht auf den Weg gebracht, da in der Einladung der Punkt ‚Satzungsänderung‘ nicht als einzelner/gesonderter Punkt, sondern nur unter dem Punkt ‚Sonstiges‘ aufgeführt worden war
- Es wurde daher die Satzungsänderung erneut auf den die Tagesordnung gesetzt
- Die in 2023 ergänzende Punkte müssen erneut verabschiedet werden (§ 13 Änderung zur Jugendordnung, Einberufung Mitgliederversammlung § 20)
- Darüber hinaus wurde seitens des Vorstandes die Satzung in ihrer Gesamtheit inhaltlich und redaktionell überarbeitet. Ausgerichtet wurde die an der Mustersatzung des DAV Hauptverbandes aus 2023 Lindau/Bregenz, unter anderem sind dies
- redaktionelle, angleichende Formulierungen (§§ 2 u.a.)
- Aufnahme Klimaschutz (§ 2 Abs. 3)
- Schutz Landschaft/Tiere, Sexuelle Prävention/Jugendschutz, Einrichten einer Webseite (und weiteres) (§ 3)
- Aufnahme Gastmitgliedschaft (§ 6)
- Geschäftsordnung: Ergänzung elektronische Kommunikation (§ 18)
- Beirat: redaktionelle Änderung (§ 19); dadurch verschiebenden sich die folgenden Paragrafen; für zukünftige Satzungsänderungen ist hier aber die bessere Vergleichbarkeit gegeben
- Einberufung von Mitgliederversammlung auch in online-Versammlungen (§20)
- Sektionsjugendordnung (§ 21)
Zur Gesamtübersicht ist eine Synopse (vergleiche Übersicht von Texten) beigefügt.
Die Synopse erhält als Bezugspunkt die Mustersatzung des DAV-Hauptverbandes. Sie enthält die Satzung aus 2023 des DAV Bocholt und die vorgeschlagenen Veränderungen
Für den Vorstand:
Uwe Zachej
Bei Fragen oder Erläuterungswünschen bitte gerne an
uwe.zachej@dav-bocholt.de oder 0175 361 56 06