Vereinsaktivitäten

Mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 16. April 2020 in der bereinigten Fassung vom 17. April (CoronaSchVO) hat das Land NRW weiterhin alle Vereinszusammenkünfte und die Nutzung von Sportanlagen jeglicher Art untersagt. Somit kann auch unsere Sektionen noch nicht mit der Wiederaufnahme unseres Sektionprogramms beginnen. Der DAV arbeitet jedoch auf Bundesebene daran dass wir …

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